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Urteil-Sammlung

Interessante Urteile zum Thema Schimmel

Ein Vermieter muss, wenn der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten erfordert, den Mieter präzise über die nach dem Fenstereinbau notwendigen Lüftungsmaßnahmen aufklären, so die Richter des LG Gießen. Tue er dies nicht und komme es zu Feuchtigkeitsschäden, sei er verantwortlich für den Feuchtigkeitsschaden und nicht der Mieter.

LG Gießen, 12.04.2000, Az.1S 63/00, Rechtsbereich / Normen: BGB
Quelle: Mieterzeitung, ZMR 200, S.537

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